Verordnung und Finanzierung der Ergotherapie
Die Ergotherapie erfolgt über eine ärztliche Verordnung von einem Hausarzt oder Facharzt. Finanziert wird sie über die Grundversicherung der Kranken-, Unfall-, Invaliden- oder Militärversicherung. Nach Absprache können Sie auch als Selbstzahler behandelt werden.
Anmeldung für Zuweiser und Spitäler
Anmeldung von Zuweisern und Spitälern bitte über die geschützte HIN-Adresse.