FAQ/Häufige Fragen

  1. Wird Ergotherapie von meiner Krankenkasse übernommen?

    Ja, wenn folgende Punkte zutreffen: Ergotherapie ist wie Physiotherapie und Logopädie grundsätzlich in der Grundversicherung abgedeckt. Vorausgesetzt wird Ihre Prämienabdeckung, eine ärztliche Verordnung für Ergotherapie und eine eingeholte Kostengutsprache Ihrer Ergotherapiepraxis im Optimalfall 10 Tage vor Therapieantritt. Eine Krankenkasse hat das Recht, eine Therapie abzulehnen oder ein Geduldschreiben mit Wartezeit zur Prüfung ersuchen. In diesem Fall verzögert sich der Therapiebeginn oder geht auf Privatkosten des Patient:In. Eine Therapieserie beträgt 1-9 Sitzungen, 30-90 Min. je nach Diagnose. Die Ergotherapiepraxen verrechnen in der Schweiz meist nach TP Tier Payant und die Rechnung geht direkt an Ihre Krankenkasse. Sie erhalten eine Rechnungskopie von Ergotherapiepraxis.
     
  2. Was brauche ich für eine Ergotherapiebehandlung?

    Sie brauchen eine ärztliche Verordnung von Ihrem Hausarzt oder einem Facharzt. Danach melden Sie  sich bei einer Ergotherapiepraxis an oder werden je nach Arzt direkt von der Therapeutin aufgeboten.
     
  3. Was sollte ich zu meiner 1. Behandlung mitbringen?

    Bitte bringen Sie die ärztliche Verordnung, Ihre Krankenkassenkarte oder bei Unfall Ihre Unfallschadennummer wenn schon vorhanden mit. Falls Sie diese noch nicht erhalten haben, reichen Sie sie bitte nach Erhalt unaufgefordert nach. Weiterhin wäre wünscheswert, wenn Sie pünktlich, regelmässig, sauber, in bequemer Kleidung und motiviert zur Therapie kommen und täglich zuhause Ihre Übungen durchführen würden.
     
  4. Was ist der Unterschied der Ergotherapie zu einer Physiotherapie?

    Eine Physiotherapie führt Behandlungen auf der körperlichen Ebene zur Verbesserung von Bewegungen, Muskelaufbau, Mobilität etc. durch. Ergotherapie umfasst die mentalen, emotionalen und körperlichen Anliegen und ist  eine ganzheitliche Methode. Die Berufsausbildungen unterscheiden sich daher. Ergotherapiepraxen sind in der Schweiz meist auf verschiedene Fachgebiete spezialisiert und sind daher in der Anzahl weniger vertreten als Physiotherapiepraxen.
     
  5. Zahlt meine Unfallversicherung eine Ergotherapie? 

    Ja, wenn folgende Punkte zutreffen: Ergotherapie ist wie Physiotherapie und Logogpädie grundsätzlich in der Unfallversicherung abgedeckt. Vorausgesetzt wird Ihre Prämienabdeckung über Ihren Arbeitgeber, oder als Privatperson bei Ihrer Krankenkassen oder einer Unfallversicherung. Des weiteren sollten Sie innerhalb 3 Wochen ab Unfalldatum eine Unfallmeldung an Ihre Versicherung eingereicht haben. Die 1. Therapieserie für 1-9 Einheiten kann ohne Kostengesuch direkt gestartet auf ärztliche Verordnung begonnen werden.
     
  6. Kann ich auch ohne ärztliche Verordnung behandelt werden?

    Ja. Als Selbstzahler können Sie ohne ärztliche Verordnung behandelt werden. Bitte geben Sie dies bei Anmeldung bekannt. Bei Neukunden wird um eine Direktzahlung Bar oder mit TWINT von 80 -130 Fr. je nach Zeitaufwand gebeten.
     
  7. Kann die Therapie auch zuhause stattfinden? 

    Ja, vorausgesetzt Ihr Arzt/Ärztin hat eine Domizilbehandlung verordnet und die Ergotherapiepraxis hat die zeitlichen Kapazitäten dafür. Bitte fragen Sie vorher an.
     
  8. Kann Maltherapie auch von meiner Krankenkasse übernommen werden?

    Kunsttherapie ist in der Zusatzversicherung EMR oder ASCAR anerkannt. Dafür muss Ihre Kunsttherapeutin die Zulassung haben. Bitte fragen Sie Ihre Therapeut:In vorher an.
    Ich bin aktuell nicht in einer Zusatzverversichung für Mal-/Kunsttherapie zugelassen. Mein Angebot gilt für ergotherapeutische Patient:innen aus den Fachgebieten der Psychosomatik/Psychiatrie und wird mit entsprechender Diagnose über eine ärztliche Verordnung in der Grundversicherung als eine von mehreren Methoden mit einbezogen. 

     

Öffnungszeiten:

Mo.8:30 - 12:0013:30 - 18:00
Di.8:30 - 12:0013:30 - 18:00
Mi.8:30 - 12:00 
Do.8:30 - 12:0013:30 - 18:00
Fr.8:30 - 12:00 
Sa.geschlossen 
So.geschlossen 

 

Termin nur nach Vereinbarung!

 

Persönliche Telefonzeiten

Dienstags und Donnerstags 
13.30 – 13.45 Uhr


Ich kann leider während der Behandlungen nicht immer ans Telefon kommen. Bitte hören sie die aktuellen Ansagen auf dem Anrufbeantworter ganz ab und hinterlassen Sie nach Bedarf eine Sprachnachricht nach dem Signalton.